Dienstleistungen Gemeinde Siglistorf
Postagentur
Da wir eine Postagentur sind, haben wir nur ein beschränktes Angebot:
Sendungen aufgeben
- Briefe Inland: A-Post, B-Post, Einschreiben, PP-Aufgaben (50 bis 350 Stück), Geschäftsantwortsendungen
- Briefe Ausland: bis 2kg: Mail Priority, Mail Economy, Zusatzleistung Einschreiben
- Pakete Inland: PostPac Priority, PostPac Economy, Zusatzleistung Einschreiben, vereinfachte Aufgabe für Geschäftskunden
- Pakete Ausland: PostPac International Priority, PostPac International Economy
- Express Inland: Swiss-Express
Briefmarken kaufen
- Briefmarkenhefte à 10 Stück (Markenwerte: CHF 2.00, CHF 1.10, CHF 0.90)
Sendungen abholen
- Alle zur Abholung gemeldeten Briefe und Pakete
- Nicht in der Postagentur, sondern in der Poststelle Bad Zurzach abzuholen sind folgende Spezialsendungen: Betreibungsurkunden, Baranweisungen, Nachnahmen
Einzahlungen erledigen und Geld beziehen
- Einzahlungen in CHF: mit der Postfinance Card und Maestrokarten der Banken möglich
- Bargeldbezüge Inland (Min. CHF 50.00 Max. CHF 400.00): mit der PostFinance Card
- Keine Einzahlungen mit Bargeld möglich
- Keine Bargeldbezüge in EUR
- Saldoabfragen bei PostFinance Card kann getätigt werden
Falls man die avisierten Briefe oder Pakete nicht während den üblichen Öffnungszeiten abholen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Auf der Gemeindeverwaltung anrufen und eine Zeitvereinbarung treffen
- Bei der Post eine Zweitzustellung verlangen
- Auf der Gemeindeverwaltung anrufen und den Brief oder das Paket wieder zurück nach Kaiserstuhl senden lassen, damit man es z.B. auch an einem Samstag abholen kann.
- Bei der Post eine Fristverlängerung verlangen
Wichtig
-
Dienstleistungen können nur bar bezahlt werden
-
Es können keine Strafregisterauszüge gemacht werden
-
Kontoüberträge können nicht getätigt werden
- Es können keine Einzahlungen mit Bargeld getätigt werden
Einwohnerkontrolle
Wir bieten an
- Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten (CHF 20.00)
- Bestätigung Strassenverkehrsamt (Lehrfahrausweise etc.) (CHF 20.00)
- Heimatausweis bei Nebenwohnsitz (CHF 20.00)
- Wohnsitzbestätigung (CHF 20.00)
- Lebensattest (CHF 20.00, Rentner CHF 0.00)
- Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis (CHF 20.00)
- Interimsausweis (CHF 20.00)
- Identitätskarten Bestellung (Pass und Kombi-Angebot muss auf dem Passamt in Aarau bestellt werden)
Ihren Heimatschein können Sie bei Ihrem Zivilstandsamt des Heimatortes anfordern. Dieser kostet CHF 30.00 plus Porto
Einen Betreibungsauszug können Sie beim Betreibungsamt (Betreibungsamt Siglistorf ist in Bad Zurzach) anfordern.
- Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Familiengericht in Bad Zurzach angefordert werden.
- Den Strafregisterauszug bekommen Sie auf jeder Poststelle.
Links
Entsorgung
- Kehrichtmarken: 1 Bogen = 10 Marken kostet CHF 25.00
- Grüngutmarken: Jahresmarke oder Einzelmarken
- Jahresmarke 140 Liter, CHF 100.00
- Jahresmarke 240 Liter, CHF 150.00
- Jahresmarke 700 Liter, CHF 375.00
- Einzelmarke 140 Liter, CHF 7.50
- Einzelmarke 240 Liter, CHF 10.00
- Einzelmarke 700 Liter, CHF 30.00
- Bündel 1 m lang, 50 cm Durchmesser, max. 20 kg, CHF 5.00
SVA Gemeindezweigstelle
Dienstleistungen der Gemeindezweigstelle:
- Anmeldung AHV/ Renten
- Anmeldung Selbständigerwerbende
- Anmeldung Nichterwerbstätige
- Bestellungen Versicherungsausweis
- Auskunft Prämienverbilligung Krankenkassen
- Anmeldung Ergänzungsleistungen und Revisionen EL
weitere Informationen, Merkblätter oder Formulare erhalten Sie auch unter:
Abteilung Finanzen
Die Abteilung Finanzen führt die Rechnungen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Siglistorf. Ebenfalls ist die Abteilung Finanzen für den Steuerbezug der Gemeinde Siglistorf zuständig.
Ab Juni beginnt jeweils die Budgetphase für das kommende Jahr. Eingaben sind bis 30. Juni jeweils einzureichen.
Im November/Dezember befasst sich die Abteilung Finanzen intensiv mit den Sitzungsgeld-Auszahlungen. Bis Ende November sind jeweils die Sitzungsgeld-Listen der verschiedenen Kommissionen sowie die Spesenformulare einzureichen, damit diese noch vor Ende Jahr ausbezahlt werden können. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, das eine gültige IBAN-Nummer mitgeteilt wird und dass bei erstmaligen Auszahlungen das Personalblatt eingereicht wird, ansonsten unliebsame Verzögerungen bei der Auszahlung entstehen können.
Im Übrigen werden alle durch eine zuständige Person visierten Rechnungen, welche aber zuerst durch den Gemeinderat zur Zahlung freigegeben werden müssen, durch die Abteilung Finanzen bezahlt.
Steuern
Codierte Einzahlungsscheine
Bei Verlust des codierten Einzahlungsscheines muss unbedingt ein neuer bei der Abteilung Finanzen angefordert werden.
Codierte Einzahlungsscheine bestellen
Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Sie über keine oder wenig finanzielle Ressourcen verfügen, ist es eine Hilfe, die Steuerzahlung bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Sie erkennen so allfällige Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig und haben bessere Aussichten, rechtzeitig einen Lösungsweg zu finden. Informationen zur Ausgabenplanung und zur Verhinderung von Steuerschulden erhalten Sie im Internet.
Bei Bedarf in monatlichen Raten
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ratenzahlungen
Bestellen Sie bei der Abteilung Finanzen die nötigen Einzahlungsscheine zur Bezahlung der Steuern. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Einzahlungsscheine für das nächstfolgende Jahr bereits im Dezember beziehen können. Teilen Sie der Abteilung Finanzen den entsprechenden Wunsch telefonisch mit.
- Befristeter Dauerauftrag
Übergeben Sie den leeren Einzahlungsschein Ihrer Bank oder Poststelle und erteilen Sie einen Dauerauftrag bis Ende Oktober des entsprechenden Jahres. Der Dauerauftrag muss jedes Jahr erneuert werden, da ansonsten die Zahlungen auf das Vorjahr verbucht werden.
Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Zahlungsvorschläge sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Verzugszinsen bleiben jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.
Es ist sehr wichtig, dass Sie sich umgehend bei der Abteilung Steuern melden, falls Sie mit der Höhe der provisorischen Rechnung nicht einverstanden sind, damit sofort eine Anpassung, spätestens jedoch nach Erhalt der Verfallsanzeige, vorgenommen werden kann.
Zahlungskonditionen Steuern
Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern
Jede Zahlung im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Oktober (Fälligkeitstermin ist der 31. Oktober) wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Die Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen belaufen sich auf 5.0 %.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.
Zuständigkeiten Abteilung Finanzen
- Erstellen Voranschlag, Finanzplan und Jahresabschluss
- Führen des Finanzhaushalts der Gemeinde Siglistorf
- Rechnung der Ortsbürgergemeinde
- Rechnung der Feuerwehr Region Belchen
- Stammverwaltung der Werke
- Rechnungsstellung (Allgemeine, Wasser
- Lohnbuchhaltung
- Debitorenbuchhaltung mit Mahnwesen
- Kreditorenbuchhaltung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Schulgeldberechnung
- Inkasso Kantons- und Gemeindesteuern
- Stundung / Ratenzahlungen Steuern
Weitere nützliche Links und Downloads
Steueramt
Abgabe der Steuererklärung / Gesuch um Fristerstreckung
Das Gemeindesteueramt ist sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt.
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein Gesuch um Fristerstreckung an Reto Gerber ein.
Einkommensänderungen
Die Steuerveranlagung und -rechnung wird aufgrund der Einkünfte und Abzüge des vergangenen Kalenderjahres berechnet. Anfangs des laufenden Jahres erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung des aktuellen Jahres.
Bei Einkommensänderungen im Laufe des Jahres kann unter Angabe der neuen bzw. der veränderten Faktoren beim Steueramt umgehend eine angepasste provisorische Rechnung verlangt werden. Dafür steht ein Hilfsblatt zur Verfügung. Einkommensschwankungen wirken sich somit schneller auf die Steuerrechnung aus.
Einsprache
Die schriftliche Einsprache ist innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten. Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt.
Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Einzahlungsscheine für Steuern
Haben Sie Ihren Einzahlungsschein für die Steuern verlegt oder wünschen Sie zusätzliche Einzahlungsscheine? Dann melden Sie sich direkt bei der Abteilung Finanzen.
Steuerauskunft
Das Gemeindesteueramt erteilt gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, die Grundstücksgewinnsteuern.
Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen.
Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Steuern: Termine
Januar / Februar
Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Diese Steuern bezahlen Sie bis am 31. Oktober des laufenden Jahres.
Sie erhalten überdies die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Diese Rechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
März
Unselbständig Erwerbende und Nichterwerbstätige müssen ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.
Juni
Selbständig Erwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30.Juni des aktuellen Jahres einreichen.
Laufend
Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres
Steuerregisterauszug
Steuerregisterauszüge können beim Steueramt bestellt oder persönlich am Schalter gegen Vorweisung eines Ausweises bezogen werden.
Zahlungsschwierigkeiten
Das Steuerinkasso wird durch die Abteilung Finanzen durchgeführt. Wir bitten Sie, Ihre diesbezüglichen Fragen direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
Links
- EasyTax (Steuererklärungssoftware)
- Eidg. Steuerverwaltung
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grundstückgewinnsteuer
- Kantonales Steueramt
- Kurslisten
- Lohnausweisformulare
- Merkblätter
- Nachsteuern und Bussen
- Quellensteuern
- Steuerberechnung online
- Steuergesetz des Kantons Aargau
- Verordnung zum Steuergesetz
- Verrechnungssteuern
- Wegleitung zur Steuererklärung
Entsorgungswesen
Was, wie und wo richtig entsorgen:
Alteisen
Das Alteisen kann bei der Firma Fermeto in Fisibach abgegeben werden. 043 433 01 50
Altöl (Speiseöl)
Kann auf unserem Entsorgungsplatz in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden. Bitte achten Sie auf die Vorschriften auf den jeweiligen Container.
Altpapier und Karton
Ca. 4 Mal pro Jahr führen die Ortsbürger eine Papier- und Kartonsammlung durch. Bitte stellen Sie die Papierbündel sowie auch die Kartonbündel (nicht in Taschen oder Schachteln abgefüllt) am Strassenrand bereit.
Batterien
Diese können auf unserem Entsorgungsplatz im dafür vorgesehenen Container geworfen werden.
Glas
Kann auf unserem Entsorgungsplatz in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.
Gift
Kann bei jeder aargauischen Apotheke abgegeben werden.
Gross-Sperrgut
- KVA, Turgi, 056 201 91 11
- Häfeli Brügger, Klingnau, 056 267 55 55
- Mahr Transporte & Muldenservice, 044 856 11 55
Grüngut
- Jahresmarke 140 Liter, Fr. 100.00
- Jahresmarke 240 Liter, Fr. 150.00
- Jahresmarke 700 Liter, Fr. 375.00
- Einzelmarke 140 Liter, Fr. 7.50
- Einzelmarke 240 Liter, Fr. 10.00
- Einzelmarke 700 Liter, Fr. 30.00
- Bündel 1 m lang, 50 cm Durchmesser, max. 20 kg, Fr. 5.00
Haushaltsgeräte
Meistens kann man die alten Geräte an den Händler zurück geben, bei dem man das neue Gerät kauft.
- SBB Bahnhof, Bad Zurzach, 051 226 15 15
- Fermeto Handels AG, Fisibach, 043 433 01 50
- Mahr Transporte & Muldenservice, 044 856 11 55
Hauskehricht
Der Hauskehricht hat in handelsüblichen Abfallsäcken in die dafür vorgesehenen Container entsorgt zu werden. Die Gebührenmarken können auf der Gemeindekanzlei in Siglistorf oder im Volg Schneisingen bezogen werden.
Ein Bogen à 10 Marken kostet Fr. 25.00.
Häckselgut
Es gibt 2 Häckselaktionen pro Jahr. Die Daten werden jeweils rechtzeitig im Infoblatt und auf der Homepage publiziert.
Kaffeekapslen
Können auf unserem Entsorgungsplatz in die dafür vorgesehene Tonne entsorgt werden.
PET-Flaschen
In unserem Dorf kann kein PET entsorgt werden. Bringen Sie die Pet-Flaschen bitte an die Verkaufsstelle zurück.
Sperrgut
Kann nach Turgi ins KVA gebracht werden.
Tierkadaver
Die Kadaverentsorgungsstelle in Lengnau ist täglich 24 Stunden geöffnet. In Notfällen kontaktieren Sie Mosimann Ivo unter 079 285 26 80.
Tierkadaver Wildtiere
Bei einem Fund eines toten Wildtieres melden Sie sich bitte bei einem der folgenden Funktionäre:
- Jagdaufseher. Bühler Viktor, 079 217 92 63
- Meile Stefan, 056 243 15 71
- Ehrensperger Roger, 056 243 11 51 od. 079 338 36 31
Textilien
Kleider- und Schuhsäcke können bei unserem Entsorgungsplatz in den dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.
Weissblech und Aluminium
Kann auf unserem Entsorgungsplatz in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.