Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022-205; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Stefanie Spahr hat aus gesundheitlichen Gründen als Mitglied des Gemeinderates auf 31.10.2024 demissioniert.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 wurde festgelegt auf 9. Februar 2025.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Siglistorf) zu unterzeichnen bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 27.12.2024, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Siglistorf einzureichen. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort und die Strasse und Hausnummer, der Vorgeschlagenen enthalten. Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro