Baugesuch Christian Di Giorgio

Baurechtlicher Vorentscheid
(Gebäudeabbruch, Ersatzbau, Dimensionen Ersatzbau, Dachform, Grenzabstände, Parkierung)

 

Baugesuch Nr.              2024-17

Bauherrschaft:              Christian Di Giorgio, Kruggasse 1a, 5462 Siglistorf

Projektverfasser:           Marcus Emmenegger MscArch, atelier e+gmbh, Stadtturmstr, 19,5400 Baden

Grundeigentümer:          Christian Di Giorgio, Kruggasse 1a, 5462 Siglistorf

Bauobjekt:                    Ersatzbau Wohnhaus

Lage:                            Kruggasse 1a, Siglistorf / Parzelle: 169

Zone:                           Dorfzone

Kantonale Zustimmung: Nicht erforderlich

 

Auflagefrist:                  16. September 2024 – 15. Oktober 2024

 

Die Planunterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Siglistorf eingesehen werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Gegen den Baurechtlichen Vorentscheid kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Siglistorf Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst es ist anzugeben welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann der Gemeinderat nicht eintreten.

 

Siglistorf, 14. September 2024

GEMEINDERAT SIGLISTORF

 

Baugesuch Nr. 2024-15
Bauherrschaft: Markus + Sarah Filli, Lettenstrasse 1, 5462 Siglistorf
  Florian GmbH Gartenbau, Talstrasse 69, 5275 Etzgen
Grundeigentümer: Markus + Sarah Filli, Lettenstrasse 1, 5462 Siglistorf
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung
Lage: Lettenstrasse 1, Siglistorf / Parzelle: 613
Zone: Dorfzone
   

Die Planunterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Siglistorf eingesehen werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Gegen das Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Siglistorf Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst es ist anzugeben welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann der Gemeinderat nicht eintreten.

GEMEINDERAT SIGLISTORF

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