Allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung Gewässerraum
An der Sitzung vom 18.9.2024 (Versand 24.9.2024) hat der Regierungsrat dies genehmigt und durch die Staatskanzlei publizieren lassen.
Es geht um die allgemeine Nutzungsplanung Teiländerung Gewässerraum, bestehend aus Bauzonen- und Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung.
Die allgemeine Nutzungsplanung, Teiländerung Gewässerraum, beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung Siglistorf am 24.11.2023, wurde damit genehmigt.
Die Publikation erfolgte durch die Staatskanzlei im Amtsblatt des Kantons Aargau am 27.9.2024. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen ist verstrichen.
08.11.2024